Nov 01 2009

Streaming von Filmen legal (?)

Category: Allgemeinesadmin @ 15:15

Ein neuer Artikel wendet sich diesem interessanten Problemkreis zu und kommt zu einer Verneinung der Strafbarkeit:

Das vorsätzliche Downloaden einer urheberrechtlichen Datei gestaltet sich bereits seit längeren als strafbare Verletzung von § 106 Abs. 1 UrhG, vgl. z.B. LG Braunschweig, MMR 2003, 755 ff.

Nach der derzeitigen Lage gestaltet es sich aber wohl so, dass das bloße Laden in den Arbeitsspeicher beim Streamen, oder das bloße Laden einer temporären Datei, die im Anschluss wieder gelöscht wird, mit Ausnahme von Fällen außergewöhnlicher Nutzung (entgegen der h. M. in der Literatur) nicht strafbar ist, vgl. LG Mannheim, CR 1999, 360.

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