Jul 22 2010

OLG Hamm: Werbung für nicht lieferbare Waren – Die Bewerbung von Waren im Internethandel ohne Hinweis darauf, dass diese tatsächlich nicht lieferbar sind, ist irreführend.

Category: Allgemeinesadmin @ 23:10

Die Bewerbung von Waren (hier: Markenmatratzen) im Internethandel ohne Hinweis darauf, dass diese tatsächlich nicht lieferbar sind, ist irreführend (Anhang Ziff. 5 zu § 3 Abs. 3 UWG). Ein insoweit kommentarloses Internetangebot bedeutet, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann [weiterlesen]

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