Feb 04 2010

Gerichtsurteil: Abmahnungen per E-Mail gültig

Category: AllgemeinesShadow @ 17:36

Abmahnungen, die lediglich per E-Mail zugestellt werden, sind zulässig und damit bindend.
In einem Rechtsstreit gab das Landgericht Hamburg einem Kläger Recht, der seine Abmahnung nicht schriftlich per Post oder Fax, sondern nur als E-Mail sendete. Die Mail gelte auch dann als zugestellt, wenn der Empfänger angibt, die Mail nie erhalten zu haben. Für Internetnutzer bedeutet das, den eigenen Spam-Filter öfters nach fälschlich abgefangenen Mails zu untersuchen. Sonst könnte es teuer werden.

Bei diesem Rechtsstreit gab der Beklagte zu Protokoll, die Mail sei wahrscheinlich im Spam-Filter oder der Firewall hängengeblieben. Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Der Kläger, ein Fachanwalt, hatte vorsorglich einem Kollegen eine Kopie der Mail zugesandt. Dieser gab an, sie auch erhalten zu haben. Das Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: 312 O 142/09 erging bereits am 7. Juli 2009, wurde aber erst jetzt bekannt.

E-Mails rechtlich verbindlich
Im konkreten Fall mahnte der Rechtsanwalt einen Internet-Seitenbetreiber ab. Dieser hatte sich auf seiner eigenen Homepage missbräuchlich als “Fachanwalt für Markenrecht” bezeichnet. Die Abmahnung verschickte der Anwalt dem Seitenbetreiber und in Kopie (Cc) seinem Fachkollegen. Der Beklagte gab an, die Mail nie erhalten zu haben. Das Landgericht entschied im Sinne des Klägers – Abmahnungen müssen nicht zwingend in schriftlicher Form, sondern können auch elektronisch per Mail versandt werden. Sie gelten auch als zugestellt, wenn der Adressat angibt, sie nicht erhalten zu haben.

Spamfilter deinstallieren?
Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen im Umgang mit E-Mail-Filtern. Alle, die ein E-Mail-Konto unterhalten, müssen dafür Sorge tragen, derartige Mails auch zu erhalten. Ansonsten droht Ungemach: Wer eine E-Mail-Abmahnung mehrere Tage oder vollständig übersieht, lässt auch die wichtige Widerspruchsfrist ungenutzt verstreichen. Das bedeutet, die installierten Filter auf wichtige Mails zu überprüfen und im Zweifel den Filter grundsätzlich schwächer einzustellen. Viel Arbeit für jeden Mailnutzer: Heutzutage besteht der E-Mail-Verkehr laut Angabe von Kaspersky Lab zu knapp 85 Prozent aus Spam.

Eine Antwort zu “Gerichtsurteil: Abmahnungen per E-Mail gültig”

  1. LG Hamburg – Urteil Az. 312 O 142/09 – komische Interpretationen | von Elradon says:

    [...] einen wird vertreten, dass die Begklagte angab die E-Mail “nie erhalten” wurde bzw. den Emfänger “gar nicht erreicht hat“. Man ist sogar [...]

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